BIV-Presseinformation

IG BAU überschreitet bei der Mitgliederwerbung jegliche Grenzen

Regionale Organisationen der IG BAU behaupten, dass den Beschäftigten in der Gebäudereinigung nach Abschluss des neuen Lohn- und Mindestlohntarifvertrages der Absturz auf den gesetzlichen Mindestlohn droht. Das ist schlicht falsch.


Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks und die IG BAU haben mit Wirkung zum 1. Januar 2018 neue Löhne und Mindestlöhne in Höhe von mindestens 10,30 Euro in der untersten Lohngruppe (West) abgeschlossen. Alle bestehenden Arbeitsverhältnisse genießen zusätzlich den Besitzschutz von mindestens 10,00 Euro Bruttostundenlohn. Spätestens mit der für Februar 2018 zu erwartenden Verordnung des Bundesarbeitsministeriums haben alle Mitarbeiter in der Gebäudereinigung einen Anspruch auf den Mindestlohn 1 in Höhe von 10,30 Euro und den Mindestlohn 2 in Höhe von 13,55 Euro.

„Ein Rückfall auf den gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro ist für alle bestehenden Arbeitsverhältnisse juristisch ausgeschlossen und angesichts der Tatsache, dass im Gebäudereiniger-Handwerk weiter dringend Mitarbeiter gesucht werden völlig absurd“, sagt Johannes Bungart, Geschäftsführer des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks.