BIV-Presseinformation

Stellungnahme zur Forderung nach 13. Monatsgehalt

Die Forderung nach Verhandlungen der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) nach einem 13. Monatsgehalt lehnt der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) ab.

Die Sozialpartner haben kürzlich einen 3-jährigen Lohntarifvertrag abgeschlossen, der über die gesamte Laufzeit für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Er beinhaltet eine deutliche Erhöhung der Tariflöhne und gleichzeitig die Angleichung der Ostlöhne an das Niveau der Westlöhne bis 2020 in Höhe von 10,80 bundesweit. Insgesamt erhöhen sich die Löhne in Ostdeutschland bis 2020 um über 13 Prozent.

„Das Lohnniveau ist durch den vereinbarten Tariflohn für die kommenden Jahre stark gestiegen und sichert den Beschäftigten ein sicheres Einkommen“, erläutert Johannes Bungart, Geschäftsführer des BIV. „Das geforderte 13. Monatsgehalt wäre eine weitere Lohnerhöhung von 4,17 Prozent und ist kurz nach Verhandlung unserer Löhne bis 2020 zurzeit nicht umsetzbar.“

Das Gebäudereiniger-Handwerk liegt mit diesen vereinbarten Löhnen deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn von 9,19 Euro ab dem 01.01.2019 und 9,35 Euro ab dem 01.01.2020.