Mindestlohntarifvertrag in Kraft

AVE-Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 29.12.2011

Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Mindestlohntarifvertrages im Gebäudereiniger-Handwerk wurde am 29.12.2011 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Dadurch ist sie am 01.01.2012 in Kraft getreten. Aufgrund der Allgemeinverbindlichkeit müssen sich alle Unternehmen, die Gebäudereinigung ausüben - einschließlich ausländischer Unternehmen - an die Mindestlöhne halten. Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung läuft bis zum 31.10.2013.