Ausbildungsverträge
Im Gebäudereiniger-Handwerk ist die Innung für die Organisation, Durchführung und Prüfung bei der Gesellenausbildung zuständig.
Die Ausbildungsverträge müssen im Internetportal der jeweiligen Handwerkskammer digital ausgefüllt und mit entsprechenden Anlagen eingereicht werden. Nach entsprechender Kontrolle durch die Handwerkskammer werden die Verträge in die Lehrlingsrolle eingetragen. Die Innungsgeschäftstelle lädt nach Eintragung in das Register die Daten der Lehrverträge herunter.
Die Innungsgeschäftsstelle berät Sie gerne über die notwendigen Inhalte der Ausbildungsverträge und eventuell vorzulegender Bescheinigungen.