Gesellenprüfung
Die Gebäudereiniger-Innung ist zuständig für die Organisation und Durchführung der Gesellenprüfungen. In diesem Bereich ist sie als Körperschaft öffentlichen Rechts hoheitlich tätig. Sie unterhält hierfür einen Gesellenprüfungsausschuss (GPA). Der GPA entscheidet über die Zulassung zur Prüfung, führt die Prüfung durch und entscheidet über die Bewertung der Leistung.
Die Prüfungsfragen werden in Nordrhein-Westfalen zentral und einheitlich durch einen Ausschuss des Landesinnungsverbandes erstellt.
Zur Hälfte der Ausbildungszeit ist der Teil 1 der Gesellenprüfung abzulegen. Dieser findet jährlich im Frühjahr statt. Gesellenprüfungen Teil 2 werden zweimal jährlich im Sommer und im Winter durchgeführt. Die Anmeldungen sind unter Vorlage des Berichtsheftes an die Innungsgeschäftsstelle zu richten.
Die Innung lädt bei bestandener Gesellenprüfung zur Lossprechungsfeier ein und stellt das Prüfungszeugnis und den Gesellenbrief aus.
Termine Gesellenprüfung Teil 2 Winter 2025/2026
Abgabe Berichtsordner am 18.11.2025 bis spätestens 09.00 Uhr im Berufskolleg Ulrepforte, Ulrichgasse 1-3, 50678 Köln
Zulassungskonferenz am 18.11.2025 um 10.00 Uhr
Theorie am 11.12.2025 um 08.00 Uhr im Berufskolleg Ulrepforte, Ulrichgasse 1-3, 50678 Köln
Objektbesichtigung am 09.01.2026 um 15.00 Uhr in der Gesamtschule, Burgwiesenstraße 125, Köln-Holweide
Praxis am 17.01.2026 um 08.00 Uhr in der Gesamtschule, Burgwiesenstraße 125, Köln-Holweide
Gebührenordnung für Prüfungen
Mitglied
20,-
Materialanteil: frei
Nicht Mitglied
200,-
Materialanteil: 25,-
a) Gesamtprüfung
Mitglied 20,-
Materialanteil: frei
Nicht Mitglied
400,-
Materialanteil: 50,-
b) Teilprüfung praktisch
Mitglied
90,-
Materialanteil: frei
Nicht Mitglied
180,-
Materialanteil: 5,-
c) Teilprüfung theoretisch
Mitglied
60,-
Nicht Mitglied
120,-