Ausbildungsverträge

Im Gebäudereiniger-Handwerk ist die Innung für die Organisation, Durchführung und Prüfung bei der Gesellenausbildung zuständig.

Die Ausbildungsverträge müssen bei der Innungsgeschäftstelle zur Kontrolle der Vereinbarungen und Eintragung in das Register eingereicht werden. Nach entsprechender Kontrolle durch die Innung werden die Verträge von der Innungsgeschäftsstelle weiter an die Handwerkskammer geleitet, welche die Verträge in die Lehrlingsrolle einträgt. 

Die Innungsgeschäftsstelle berät Sie gerne über die notwendigen Inhalte der Ausbildungsverträge und eventuell vorzulegender Bescheinigungen.