Gesellenprüfung
Die Gebäudereiniger-Innung ist zuständig für die Organisation und Durchführung der Gesellenprüfungen. In diesem Bereich ist sie als Körperschaft öffentlichen Rechts hoheitlich tätig. Sie unterhält hierfür einen Gesellenprüfungsausschuss (GPA). Der GPA entscheidet über die Zulassung zur Prüfung, führt die Prüfung durch und entscheidet über die Bewertung der Leistung.
Die Prüfungsfragen werden in Nordrhein-Westfalen zentral und einheitlich durch einen Ausschuss des Landesinnungsverbandes erstellt.
Zur Hälfte der Ausbildungszeit ist der Teil 1 der Gesellenprüfung abzulegen. Dieser findet jährlich im Frühjahr statt. Gesellenprüfungen Teil 2 werden zweimal jährlich im Sommer und im Winter durchgeführt. Die Anmeldungen sind unter Vorlage des Berichtsheftes an die Innungsgeschäftsstelle zu richten.
Die Innung lädt bei bestandener Gesellenprüfung zur Lossprechungsfeier ein und stellt das Prüfungszeugnis und den Gesellenbrief aus.
Gebührenordnung für Prüfungen:
Mitglied | Nicht Mitglied | |
1. Gesellenprüfung Teil 1 |
20,- |
200,- |
+ Materialanteil | frei | 25,- |
2. Gesellenprüfung Teil 2 |
||
a) Gesamtprüfung | 20,- |
400,- |
+ Materialanteil | frei | 50,- |
b) Teilprüfung praktisch | 90,- | 180,- |
+ Materialanteil | frei | 5,- |
c) Teilprüfung theoretisch | 60,- | 120,- |