Gesellenprüfung Teil 2 Winter 2024/2025

Abgabe der Berichtshefte am 19.11.2024 bis 09.00 Uhr
im Berufskolleg Ulrepforte, Ulrichgasse 1-3,
50678 Köln

Zulassungskonferenz am 19.11.2024 um 10.00 Uhr

Theorie am 12.12.2024 um 08.00 Uhr
im Berufskolleg Ulrepforte, Ulrichgasse 1-3,
50678 Köln

Objektbesichtigung am 12.12.2024 um 15.00 Uhr
(nach der Theorie-Prüfung)
im Berufskolleg Ulrepforte, Ulrichgasse 1-3,
50678 Köln

Praxis am 11.01.2025 um 08.00 Uhr
im Berufskolleg Ulrepforte, Ulrichgasse 1-3,
50678 Köln

Gesellenprüfung

Die Gebäudereiniger-Innung ist zuständig für die Organisation und Durchführung der Gesellenprüfungen. In diesem Bereich ist sie als Körperschaft öffentlichen Rechts hoheitlich tätig. Sie unterhält hierfür einen Gesellenprüfungsausschuss (GPA). Der GPA entscheidet über die Zulassung zur Prüfung, führt die Prüfung durch und entscheidet über die Bewertung der Leistung.

Die Prüfungsfragen werden in Nordrhein-Westfalen zentral und einheitlich durch einen Ausschuss des Landesinnungsverbandes erstellt.

Zur Hälfte der Ausbildungszeit ist der Teil 1 der Gesellenprüfung abzulegen. Dieser findet jährlich im Frühjahr statt. Gesellenprüfungen Teil 2 werden zweimal jährlich im Sommer und im Winter durchgeführt. Die Anmeldungen sind unter Vorlage des Berichtsheftes an die Innungsgeschäftsstelle zu richten.

Die Innung lädt bei bestandener Gesellenprüfung zur Lossprechungsfeier ein und stellt das Prüfungszeugnis und den Gesellenbrief aus.

Gebührenordnung für Prüfungen:

 


  Mitglied   Nicht Mitglied
1. Gesellenprüfung Teil 1
20,-
200,-
+ Materialanteil frei 25,-
2. Gesellenprüfung Teil 2


a) Gesamtprüfung 20,-
400,-
+ Materialanteil frei 50,-
b) Teilprüfung praktisch 90,- 180,-
+ Materialanteil frei 5,-
c) Teilprüfung theoretisch 60,- 120,-