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28.09.2024
Deutsche Meisterschaft im Gebäudereiniger-Handwerk - Landeswettbewerb NRW in Köln
BIV-Statement
07.10.2019
Der Rahmentarifvertrag (RTV), den IG BAU und BIV gemeinsam verabschiedet
haben, hat siebeneinhalb Jahre (bis 07/2019) gehalten. Beide
Tarifpartner einte damals und eint heute die Überzeugung, dass die
Branche faire, rechtssichere und allgemeinverbindliche Regelungen
braucht, die zum Teil weit über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende
Leistungen garantieren.
Warum haben die Arbeitgeber den
Rahmentarifvertrag dann gekündigt? Fakt ist, dass das
Bundesarbeitsgericht (BAG) nach jahrzehntelanger gegenteiliger
Rechtsauffassung Ende 2018 überraschend entschieden hat, dass
Mehrarbeitszuschläge nicht nur Vollzeit-, sondern auch Teilzeitkräften
zustehen. Diese Regelung ist bestens geeignet dafür, Unfrieden in die
Betriebe zu tragen, wie folgendes Beispiel anschaulich zeigt: Eine
Teilzeitkraft, die regulär pro Tag zwei Stunden arbeitet, würde demnach
bereits für die dritte Stunde neben der bezahlten Überstunde obendrauf
noch einen Mehrarbeitszuschlag von 25 % erhalten. Die Vollzeitkollegen
dagegen erhalten diesen Zuschlag dagegen erst nach 39 Wochenstunden. Ist
das fair? Nein! Um dem Urteil gerecht zu werden, schlagen wir deshalb
einen sog. „Belastungszuschlag von 25 % vor, der Teilzeit- sowie
Vollzeitbeschäftigte gleichbehandelt (s.u.).
Auch dass die IG BAU
im Zusammenhang mit der RTV-Kündigung von „Lohndrückerei“ spricht,
macht deutlich, dass es ihr nicht um Fakten geht: Der RTV hat mit dem
Lohn überhaupt nichts zu tun! Der Lohn im Gebäudereiniger-Handwerk wird
in einem eigenständigen Lohntarifvertrag geregelt, den IG BAU und BIV
2017 gemeinsam ausgehandelt haben.
Dieser Lohntarifvertrag sieht
vor, dass die Tariflöhne in den Jahren 2018 bis 2020 deutlich steigen.
Bis Ende 2020 erhöht sich zum Beispiel der untere Branchenmindestlohn
auf 10,80 € - das sind mehr als 15 % über dem allgemeinen gesetzlichen
Mindestlohn. Die Azubivergütung steigt im 3. Lehrjahr auf 1050 €. Als
erste Handwerksbranche überhaupt haben wir die Angleichung von Ost- und
Westlöhnen verbindlich tarifiert. Für die ostdeutschen Unternehmen sind
das Lohnsteigerungen von fast 20 Prozent binnen drei Jahren. IG BAU und
BIV sind demnach Lohn-Erhöher, keine Lohndrücker!
Kommen wir
zurück zum RTV. Leider haben sechs Tarifrunden noch immer nicht zu einem
Erfolg geführt. Die Blockadehaltung der IG BAU ist dabei sicherlich
nicht im Sinne der Beschäftigten. Denn inzwischen haben die Arbeitgeber
etliche Zugeständnisse gemacht:
• Branchentreue-Bonus beim Urlaub. Einmal 30 Tage – immer 30 Tage.
• Eingruppierung in Lohngruppe 6 für Gesellen, unabhängig von der tatsächlichen Tätigkeit.
•
Zuschlagsausdehnung in der Industriereinigung. Deutlich mehr
Reinigungskräfte (z.B. Maschinenreinigung) erhalten einen Zuschlag von
0,75 € auf den Stundenlohn. Allein diese Zuschlagsausdehnung für diese
Gruppe entspricht einer Lohnerhöhung von mehr als 7 %.
• Anspruch auf Vertragsanpassung, wenn sich die regelmäßige Arbeitszeit dauerhaft verändert hat.
• Belastungszuschlag von 25% ab Überschreitung der 8. Arbeitsstunde am Tag (für Vollzeit- sowie Teilzeitbeschäftigte).
• Zusage, in der Lohnrunde 2020 über das Weihnachtsgeld/13. Monatsgehalt zu verhandeln.
Auch
beim Weihnachtsgeld/13. Monatsgehalt sind wir offen für Gespräche. Wir
sind bereit, mit der IG BAU darüber zu verhandeln. Aber: Das, was die IG
BAU Weihnachtsgeld nennt, ist ein 13. Monatsgehalt und damit eine
Lohnforderung. Und diese gehört nicht in die aktuellen
RTV-Verhandlungen, sondern in die Lohnrunde 2020.
Fazit: Dass
die IG BAU das Thema Weihnachtsgeld und RTV in den Verhandlungen immer
wieder vermischt, bleibt das Haupthindernis auf dem Weg zu einem
Tarifabschluss. Insofern trägt die IG BAU die Verantwortung dafür, dass
die Beschäftigten noch immer auf einen neuen RTV warten und es in der
aktuellen tariflosen Übergangsphase zunehmend Regelungen gibt, die von
Betrieb zu Betrieb variieren.
Die Arbeitgeber sind weiter
verhandlungsbereit, weiter kompromissbereit, weiter abschlussbereit. Die
Gewerkschaft hat weitere Warnstreiks angekündigt. Dies ist ein
legitimes Mittel in Tarifverhandlungen. Am Ende wird aber nur ein Weg
Erfolg bringen: BIV und IG BAU müssen zurückkehren an den
Verhandlungstisch und im Sinne von Sozialpartnerschaft zu einer Einigung
kommen. Wir Arbeitgeber sind unter den beschriebenen Voraussetzungen
dazu jederzeit bereit.